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Ab 01.01.2021 kann bereits mit 17 Jahren der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erteilt werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.