WAB
Zweiphasenausbildung
Was bedeutet Führerausweis auf Probe?
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Unter Punkt 4b findest Du das Enddatum deiner Probezeit. Ab dem Prüfungsdatum musst Du innerhalb des ersten Jahres einen Weiterbildungskurs besucht haben.
Bei diesem Kurstag geht es darum, dass Du lernst, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Der Kurs soll auch das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten wecken, den Verkehrssinn schärfen und umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren vermitteln.
Achtung:
Falls die Probezeit deines Führerausweises auf Probe (FAP) abgelaufen ist und Du noch keinen WAB-Kurs besucht hast, darfst Du kein Auto mehr lenken. Für den nachträglichen Besuch des WAB-Kurses benötigst Du somit eine Tagesfahrbewilligung vom StVA.
Wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Wenn Du den Weiterbildungskurs besucht hast, wird dir das StVA den definitiven Führerausweis, einen Monat vor Ablauf des befristeten Führerausweises, automatisch per Post zustellen.
Du musst also nichts unternehmen!
Weitere Informationen zur Zweiphasenausbildung unter: www.vzg-ag.ch